Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemäß ASiG
Die Bestellung von
Sicherheitsfachkräften ist sowohl von staatlicher als auch von
Seiten der Berufsgenossenschaften gefordert. Dies betrifft auch kleine
und Kleinst-Betriebe ab einem Angestellten.
Gefährdungsanalysen gemäß ArbSchG
Seit Inkrafttreten
des Arbeitsschutzgesetzes (1996) ist jeder Unternehmer mit Angestellten
verpflichtet, seinen Betrieb auf mögliche Gefährdungen an
den Arbeitsplätzen zu durchleuchten. Einige Verordnungen, die in
den letzten Jahren erlassen wurden, konkretisieren diese Forderung für
besondere Teilbereiche (Betriebssicherheitsverordnung, Biostoffverordnung,
Gefahrstoffverordnung). Insgesamt erhält der Unternehmer mehr Freiheiten
hinsichtlich der Umsetzung/Erreichung der festgelegten allgemeinen Schutzziele.
Andererseits wird ihm gleichzeitig eine wesentlich größere
Verantwortung in diesem Bereich zugeteilt. Eine sachkundige Unterstützung
in allen Fragen des Arbeitsschutzes durch eine entsprechende Fachkraft
ist für ihn daher von großer Bedeutung.
Arbeitsplatzmessungen
Im Rahmen des praktizierten
Arbeitsschutzes werden oft Messungen bzgl. Gefahrstoffe, Lärm,
Strahlung oder elektromagnetische Felder ("Elektrosmog") nötig.
Die Ergebnisse werden nach dem Stand von Wissenschaft und Technik bewertet
und bei Bedarf - Lösungsansätze erarbeitet.
Containerprüfungen
Gemäß der berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 186 sind
Container jährlich auf ihren sicherheitstechnischen Zustand zu
überprüfen.
Brandschutzbeauftragter
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist in einschlägigen
Richtlinien für verschiedene Sonderbauten (Industriebauten ab be-stimmter
Größe, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Schulen,
Kaufhäuser, Heime etc.) gefordert. Darüber hinaus ist eine
derartige Forderung des öfteren Bestandteil behördlicher Genehmigungen.
Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist die Unterstützung des Unternehmers
in brandschutztechnischen Fragen.
Dokumentation
Betriebsanweisungen,
Gefahrstoffkataster, Gefährdungsanalysen, Alarmpläne, Explosionsschutzdokumente,
Prüfpläne, Schulungspläne, Brandschutzpläne, Hautschutzpläne
Wer behält da noch den Überblick, wenn er sich eigentlich
auf ganz andere Aufgaben konzentrieren muß?
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Für Baustellen, auf denen parallel mehrere Unternehmen tätig
sind, fordert die Baustellenverordnung zur Koordinierung der einzelnen
Gewerke einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan).
Für bestimmte Baustellen muss darüber hinaus u.a. ein entsprechender
Koordinator (SiGeKo) benannt werden, der während der Ausführungsphase
den Arbeitsschutz auf der Baustelle koordiniert.
Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Für Sanierungsmaßnahmen, bei denen in mit Schadstoffen kontaminierten
Bereichen gearbeitet wird, muss ein entsprechend fachkundiger Koordinator
die Arbeiten bzgl. Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitschutzes überwachen.
Dies gilt z.B. bei Baumaßnahmen, Sanierungen oder Abbrucharbeiten
in Altlasten, Gebäuden etc ...
Hier werden oftmals schädliche Substanzen wie z.B. Asbest, Poly-cyclische
Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Polychlorierte Biphenyle (PCB),
aromatische oder halogenierte Kohlenwasserstoffe, aber evtl. auch biologische
Agenzien (Schimmel, Taubenkot etc.) angetroffen.
Schulungen
Mitarbeiter müssen gemäß BGV A 1 regelmäßig
geschult und unterwiesen werden. Der Unternehmer ist verpflichtet dafür
zu sorgen. Unterlässt er dies, so begeht er ein sogenanntes Organisationsverschulden,
welches ihm im Falle eines Unfalls zumindest als Fahrlässigkeit
mit all seinen haftungsrechtlichen Folgen angelastet wird.
Wir führen in Ihrem Hause zu ausgewählten Themen Mitarbeiterschulungen
durch. Diese erhöhen die Sicherheit in Ihrem Betrieb und geben
dem Unternehmer haftungsrechtlichen Rückhalt.
Zusätzliche Neuerungen
Erstellen von Explosionsschutzdokumenten
http://www.gefahrgut-online.de/sixcms/media.php/1515/eu-leitfaden-explosionssch.137046.pdf
Neue Gefahrstoff-Verordnung
http://www.gefahrgut-online.de/sixcms/media.php/1515/tabelle_gefahrstoff.pdf