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Bertieblicher Umweltschutz

Nahezu jeder Betrieb geht im Rahmen seiner Tätigkeit mit umweltgefährdenden Stoffen um, verursacht Lärm, erzeugt Abfälle oder wirkt auf eine andere Weise auf seine Umwelt ein.

Einschlägige Auflagen zum Schutz der Umwelt betreffen daher – mehr oder weniger ausgeprägt - fast alle Unternehmen.

UBERA bietet Ihnen:

Gefahrgut-Beratung

  • Betreuung durch externe Gefahrgutbeauftragte (gem. § 1 GbV)

  • Erstellen von Unfallmerkblättern

  • Beratung bei der Einführung/Optimierung des Gefahrgut-Managements

  • Erstellen von Handbüchern zum Gefahrgut-Management (GefahrgutInfothek)

Entsorgungsmanagement

  • Recherche von Entsorgungswegen

  • Durchführung von Entsorgungsnachweis-Verfahren

  • Erstellung von Begleit- und Übernahmescheinen

  • Abwicklung von Entsorgungsmaßnahmen (Organisation, Überwachung, Prüfung der Nachweisunterlagen)

Abfall-Beratung

  • Stellung des externen Abfallbeauftragten (gem. 54 KrW-/AbfG)

  • Erstellen von Abfallwirtschaftskonzepten und –bilanzen (gem. §§ 19+20 KrW-/AbfG)

  • Beratung zur Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb

  • Unterstützung bei der Einführung/Optimierung eines innerbetrieblichen Abfallmanagementsystems

  • Erstellung von regelmäßigen Abfallmengen- und -kostenbilanzen

Gewässerschutz

  • Stellung des externen Gewässerschutzbeauftragten (gem. WHG)

  • Beratung zur sicheren Lagerung von wassergefährdenden Stoffen

Immissionsschutz

  • Durchführen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG

  • Erstellen von Lösemittelbilanzen und Reduzierungsplänen nach Lösemittel-Verordnung

  • Unterstützung bei der Erstellung von Emissionserklärungen

Schadstofferkundung in Gebäuden

  • Erstellen von Schadstoffkatastern und Rückbaukonzepten (unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit und Entsorgung)

  • Durchführung von Raumluftuntersuchungen

Schulungen

  • Ausrichtung von Seminaren zur Erlangung der Fachkunde des Abfallbeauftragten (gem. KrW-/AbfG) und der Verantwortlichen Person für Entsorgungsfachbetriebe (gem. EfbV) und für Abfalltransportunternehmen (gem. TgV)

  • Gefahrgut-Sachkundeschulungen gemäß § 6 GbV für beauftragte und sonstige verantwortliche Personen

  • Mitarbeiterschulungen in den Bereichen Gefahrgut, Arbeitssicherheit und Abfall